02.04.2014

Kyoto- Protokoll




Der Begriff Gemeinschaftsreduktion (GR) bzw. englisch Joint Implementation (JI) bezeichnet einen der im Kyoto-Protokoll vorgesehenen flexiblen Mechanismen zur Reduktion von Schadstoffemissionen.

Allgemein
Im Jahr 1997 wurden in Kyoto, Japan, für die 38 Industriestaaten der Klimakonvention, Reduktionsziele für die wichtigsten Treibhausgase vereinbart. Dabei gibt es Staaten, die weniger Treibhausgase ausstoßen und noch ansteigend produzieren dürfen und solche, die einsparen müssen.

DAS KYOTO-PROTOKOLL IST SEIT 16. FEBRUAR 2005 IN KRAFT!



Ziele des Kyoto-Protokolls
In der ersten Verpflichungsperiode: die Emissionen von sechs schädigenden Treibhausgasen im Zeitraum von 2008 bis 2012 im Vergleich zum Basiswert aus dem Jahr 1990 um durchschnittlich 5,2 Prozent gesenkt werden. Dabei gibt es unterschiedliche Zielvorgaben für unterschiedliche Staaten.
Österreich bis 2012 insgesamt um 13 Prozent gegenüber 1990 zu senken.

Treibhausgase
  •  Kohlenstoffdioxid (CO2)
  • Methan (CH4)
  • Distickstoffoxid (N2O)
  • Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW/HFCs)
  • Kohlenwasserstoffe (FKW/PFCs) und
  • Schwefelhexafluorid (SF6)
5. DAVON METHAN



In der zweiten Verpflichtungsperiode: (im Dezember 2012 beschlossen) haben sich 37 Industriestaaten zu weiteren Emissionsreduktionen bis zum Jahr 2020 verpflichtet. Dabei wurde auch ein siebentes Treibhausgas, Stickstofftriffluorid (NF3), in das Protokoll aufgenommen.

Österreich bis 2020 um insgesamt 20 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Allerdings gelten die Regeln auch über 2020 hinaus, sofern sie nicht vorher überarbeitet werden. Derzeit ist vorgesehen, dass die erlaubte Emissionsmenge jährlich um 1,74% reduziert wird.

Weltweite Umsetzung / Probleme

Ein nicht unumstrittener Aspekt des Kyoto-Protokolls ist die Möglichkeit des Emissionshandels. Dabei können Länder, die ihre Zielvorgabe zur Emissionsreduktion nicht einhalten können, Emissionszertifikate von Ländern, die ihre Verpflichtungen jeweils erfüllen, erwerben. Zudem können auch Zertifikate aus Projekten in Entwicklungsländern, die selbst keine Reduktionsziele haben, angekauft werden.




Um in Zukunft auch aufstrebende Schwellenländer (Brasilien, China, Indien, Korea, Mexiko, Südafrika, usw.) stärker in die Pflicht zu nehmen und Industriestaaten, die nicht (mehr) am Kyoto-Protokoll teilnehmen (USA, Kanada) in den globalen Klimaschutz einzubinden, wird derzeit an einem neuen umfassenden Klimaschutzabkommen als Nachfolger des Kyoto-Protokolls gearbeitet. Dieses soll bis zum Jahr 2020 in Kraft treten.


Was ist der Emissionshandel?

Der Emissionsrechtehandel, ist ein Instrument der Umweltpolitik mit dem Ziel, Schadstoffemissionen mit möglichst geringen volkswirtschaftlichen Kosten zu verringern. In der Europäischen Union wurde der EU-Emissionshandel für Kohlenstoffdioxidemission 2005 gesetzlich eingeführt, wobei die Vorstellung des Emissionshandels bereits 1968 von John Harkness Dales entwickelt worden ist.

Die Grundidee für den Emissionsrechtehandel wurde 1966 von Thomas Crocker erdacht. Je weniger Emissionen, desto wirtschaftlicher also für ein Unternehmen. Wer seine Treibhausgas-Emissionen reduziert, kann die entsprechend weniger benötigten Rechte verkaufen. Emissionshandel ist also der Handel mit Rechten zum Ausstoß von Treibhausgasen.



Wie genau funktioniert der Emissionshandel?

Festlegung einer erlaubten Emissionsmenge

Der Staat bzw. die EU regeln, welche Gesamtmenge an Treibhausgasen Anlagen in einem bestimmten Zeitraum ausstoßen dürfen, lassen aber die Frage offen, wer wo wie viel mindert. Damit gibt es eine große Flexibilität bei der Erreichung der Ziele und einen Anreiz, die kostengünstigste Reduktion zu suchen und durchzuführen.

 Zuteilung von Verschmutzungsrechten

Für die bewilligte Menge an Treibhausgasemissionen benötigen die Unternehmen Berechtigungen, sogenannte Emissionszertifikate. Mit diesen Berechtigungen können Unternehmen handeln. In den ersten beiden Perioden legten nationale Zuteilungspläne, sogenannte Allokationspläne, sowohl die Gesamtmenge der Zertifikate als auch deren Verteilung fest. Dies schrieb die europäische Emissionshandelsrichtlinie vor.
14.In der zweiten Handelsperiode wurden die Berechtigungen nicht mehr vollständig kostenlos zugeteilt, etwa 10 Prozent der Berechtigungen werden veräußert. Ab 2013 ist der Emissionshandel stärker europäisch harmonisiert worden, um gleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU sicher zu stellen. Daher gibt es EU-weit einheitliche Zuteilungsregeln, wobei der überwiegende Teil der Emissionszertifikate nicht mehr kostenlos vergeben, sondern versteigert wird.

Verkauf nicht benötigter oder Kauf zusätzlicher Verschmutzungsrechte

Erreicht ein Unternehmen seine erforderlichen Emissionsreduktionen durch eigene kostengünstige CO2-Minderungsmaßnahmen, kann es nicht benötigte Zertifikate am Markt verkaufen. Alternativ kann es Zertifikate am Markt zukaufen, falls eigene Minderungsmaßnahmen teurer würden. Erfüllt ein Unternehmen seine Abgabepflicht für Zertifikate nicht, werden Sanktionen fällig.
Mit dem Emissionshandel wird es also für ein Unternehmen nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch attraktiv, Emissionen zu reduzieren.

Wer nimmt teil am Emissionshandel?

Größere Anlagen der energieintensiven Industrie, wie Stahlwerke, Raffinerien und Zementwerke. Seit 2012 ist auch der Flugverkehr, soweit er EU-Flughäfen berührt, in den Emissionshandel einbezogen. Allerdings wird der einbezogene Anwendungsbereich für den Luftverkehr derzeit überarbeitet. 






Verbraucherinformation

Vom Emissionshandel profitiert jede und jeder Einzelne. Er ist eine wirksames und kostengünstiges Instrument, Treibhausgase zu vermeiden und so unser Klima zu schützen. Durch die Einnahmen aus dem Emissionshandel ist die Bundesregierung seit Anfang 2008 in der Lage, die unterschiedlichsten Klimaschutzmaßnahmen zu fördern.
19.  Die Kostensteigerungen, die sich durch Einführung des Emissionshandels für die Konsumenten ergeben würden, werden mit 10% für die Elektrizität, und 5% für die meisten anderen Energiequellen, bemessen. Pro Haushalt und Jahr sind das geschätzte zusätzliche Kosten in Höhe von EUR 56.  



Referat von Adelisa Gluhic und Tijana Dacic 



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